Förderung

 
Förderung an der Atzelschule (Förderkonzept)
 
Stärken stärken – Schwächen schwächen
 
Förderung bedeutet für uns, ein Kind bei der Entwicklung seiner Fähigkeiten und Interessen sowohl herauszufordern als auch zu unterstützen.
 
Förderung der sozialen Kompetenzen
 
Uns allen ist ein harmonisches und angenehmes Schulklima von großer Bedeutung und somit die Förderung sozial kompetenter Verhaltensweisen ein besonderes Anliegen. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und alle, die an unserer Schule arbeiten, bemühen sich bewusst um einen respektvollen und freundlichen Umgangston. Die Kinder sollen erfahren, dass das Zusammenleben und -lernen für alle angenehm verlaufen kann, wenn Rücksicht aufeinander genommen und sich gegenseitig geholfen wird. An der Gestaltung des sozialen Lebens im Schulalltag wirken die Kinder aktiv mit. Im Unterricht werden gemeinsam Regeln erarbeitet und aufgestellt, an die sich jeder in der Klasse halten muss.
 
Weiterhin wurde eine Schulordnung entwickelt, zu deren Einhaltung alle Kinder und Erwachsenen verpflichtet sind. Wesentliche Punkte sind die Vermeidung von Gewalt und ein ordentlicher Umgang mit Materialien und Schuleigentum. Es gibt einen einheitlichen Maßnahmenkatalog, der von allen angewendet werden soll. Ein klärendes Gespräch zur Aufarbeitung der Situation mit den beteiligten Kindern gehört in jedem Fall dazu. Hierbei soll jedes Kind in Ruhe seine Version darstellen können und die Kinder sollen sich gegenseitig zuhören. Eine besondere Rolle nimmt hier auch die Ubus-Kraft der Schule ein, die die Lehrkräfte entlasten und unterstützen soll.
 
Schulordnung

Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele Kinder und Erwachsene einen großen Teil des Tages miteinander verbringen. Damit sich in dieser Zeit alle wohlfühlen und in Ruhe lernen können, müssen wir uns an Regeln für unser Zusammensein halten. Wir alle tragen die Verantwortung für ein friedliches Miteinander. Deswegen behandele ich die anderen so, wie ich selbst gerne behandelt werden möchte.

Allgemeine Verhaltensregeln für ein freundliches Miteinander

1. Alle am Schulleben Beteiligten gehen freundlich miteinander um, nehmen
    Rücksicht aufeinander und unterstützen und helfen sich gegenseitig.
2. Ich bin höflich und grüße die anderen.
3. Ich ärgere niemanden durch beleidigende Ausdrücke.
4. Ich behandele eigene und fremde Sachen sorgfältig.
5. Ich entschuldige mich für Fehler und versuche, sie wieder gut zu machen.
6. Ich helfe, wo ich kann, und hole Hilfe, wenn ich etwas nicht alleine schaffe.
7. Ich komme pünktlich zur Schule und habe immer alle Schulsachen dabei, die ich
    zum Arbeiten benötige.
8. Ich benutze kein Handy und keine Smartwatch auf dem Schulgelände.
9. Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Feuerzeug…) mit in die   
    Schule.

Verhalten im Schulgebäude

1. Im Schulgebäude bin ich leise. Ich renne nicht auf Gängen und Treppen.
2. Ich drängle und stoße nicht.
3. Ich halte die Wände des Schulgebäudes und der Flure sauber.
4. Ich kenne die Toilettenregeln und halte sie ein.
    Die Schultoiletten sind keine Aufenthaltsräume. Ich halte die
    die Toiletten sauber und verstopfe sie nicht.
5. Meine Schuhe und Hausschuhe stehen ordentlich an der Garderobe oder im
    Regal.
6. Ich benutze nicht die Holztreppe im Foyer, sondern die Treppen in den
    Gebäudeflügeln.
 
 Verhalten im Klassenraum
 
 
1. Für das Aussehen und die Sauberkeit im Klassenraum bin ich mitverantwortlich.
 2. Das Ende des Unterrichts wird durch die Lehrkraft festgelegt.
 3. Am Ende des Unterrichtstages räume ich meinen Platz auf und stelle meinen Stuhl
    hoch.
4. Während der Regenpausen spiele ich friedlich im Klassenraum und tobe nicht auf   
    den Gängen. Die Türen der Klassenzimmer bleiben geöffnet.
5. Zusätzliche Abmachungen werden über die Klassenordnung geregelt.
 
 Verhalten auf dem Schulhof

1.   Ich verhalte mich bei Pausenspielen so, dass keiner gestört oder verletzt wird.
2.   Ich werfe nicht mit Schneebällen, Steinen, Rindenmulch oder anderen Gegenständen
      und reiße nichts von Büschen oder Bäumen ab.
3.   Ich klettere nicht auf Bäume.
4.   Nottreppen sind kein Spielplatz.
5.   In den Pausen bin ich auf dem Schulhof und verlasse ihn nicht.
6.   Ich achte auf die Schulgrenzen.
6.   Am Ende der Pause stellen wir uns ordentlich in Zweierreihen auf?
7.   Für die Sauberkeit des Schulhofs bin ich auch verantwortlich.
8.   Ich beachte die Spielzonen beim Fußball.
9.   Die Benutzung des Soccerplatzes wird von den Lehrkräften geregelt und ich
      halte mich an meine Einteilung.
10. Ich respektiere abgesperrte Spielgeräte oder Spielzonen.
11. Wenn es klingelt, stelle ich mich sofort auf?
12. Ich halte mich beim Rutschen an die Regeln, die mein/e Klassenlehrer/in mit uns
      In der Klasse besprochen hat.
 
Dienste in der Klasse (z.B. Tafeldienst, Kehrdienst…) aber auch die Schulhofreinigung werden zur Entwicklung eines gemeinschaftlichen Verantwortungsbewusstsein eingerichtet.
 
Innerhalb des Klassenverbandes aber auch auf Schulebene soll das “Wir-Gefühl”, die gegenseitige Toleranz und Akzeptanz durch Rituale (Erzählkreis, regelmäßige Platzwechsel, Weihnachtsfeiern…) und Aktionen (z.B. klassenübergreifende Projekte und Feiern, Schulfeste, Ausflüge) gestärkt werden.
 
Um sozial kompetentes Verhalten anzubahnen, werden entsprechende Inhalte auch im Unterricht einbezogen.
 
Die sozialen Kompetenzen beinhalten Selbständigkeit, Selbstbewusstsein und Konfliktfähigkeit. Der Umgang miteinander soll verbessert werden und die Akzeptanz der Verschiedenartigkeit sowie der Stärken und Schwächen anderer gefestigt werden. Jeder Schüler soll Verantwortung für sich und sein Umfeld übernehmen.
 
In den Klassen 1 bis 4 werden im Rahmen des Gesamtunterrichts entsprechende Schwerpunkte entwickelt und erlernt:
 
- Stärkung des Selbstbewusstseins und der Integrationsfähigkeit
- Erkennen und Wahrnehmen der eigenen Verantwortung
- Entwicklung von Toleranz und Einfühlungsvermögen für die Verschiedenartigkeit
  anderer Menschen
- Erlernen von Konfliktlösestrategien
  Dabei werden folgende Elemente vertieft und geübt:
- Gefühle benennen
- Konflikte angemessen beschreiben
- Lösungen finden
- Lösungen umsetzen
Die Themenschwerpunkte der einzelnen Schuljahre bilden die Basis für die Erarbeitung und Lernziele und werden kontinuierlich vertieft durch die Bearbeitung aktueller Konflikte. Konfliktgespräche finden innerhalb der einzelnen Klassen oder klassenübergreifend statt.
Zur Erarbeitung und Vertiefung der Strategie bieten sich besonders Kreisgespräche sowie Partner- und Gruppenarbeit an. Zur Umsetzung und Übung dienen vor allem Rollenspiele, konkrete und fiktive Anlässe. Die Lehrkraft begleitet dies unterstützend und fungiert als Streitschlichter.
 
Die Thematik kann im Unterricht zusammenhängend als Einheit oder als regelmäßiger Bestandteil erarbeitet werden. Im Laufe des Schulvormittags wird ein fester Zeitrahmen eingeplant, in dem anstehende Gespräche geführt werden.
 
Die Thematik wird zwischen Sommerferien und Herbstferien zusammenhängend als Einheit eingeführt und kontinuierlich fortgeführt und erweitert. Dazu gehören auch, dass den an einem Konflikt beteiligten Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Gesamtunterrichts Gelegenheit gegeben wird, ein Konfliktgespräch zu führen.
 
Seit dem Schuljahr 2014/15 gibt es zusätzlich eine Streitschlichter-AG. Die Kinder werden im dritten Schuljahr freiwillig im Rahmen der AG zu Streitschlichtern ausgebildet. Dort lernen sie, wie sie Konflikte von Mitschülerinnen und Mitschülern im Rahmen ihrer Möglichkeiten schlichten können.
 
Durch ein Patensystem lernen die älteren Schülerinnen und Schüler Verantwortung für die jüngeren Schülerinnen und Schüler zu übernehmen.
 
Ein Demokratieverständnis soll den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden, indem zu Beginn des Schuljahres Klassensprecherinnen und Klassensprecher ab Klasse 2 gewählt werden. Diese treffen sich dann zur Klassensprecherkonferenz mit der Schulleitung und der UBUS-Kraft, um im Klassenrat besprochene Angelegenheiten vorzutragen.
 
Förderung der kognitiven Kompetenzen
 
Bestandsaufnahme

Bevor wir für unsere Schülerinnen und Schüler individuelle Förderpläne erstellen, beobachten wir sie zielgerichtet, um ihren Entwicklungsstand festzustellen. Wir ermitteln ihre Lernvoraussetzungen, stellen ihren aktuellen Lern- und Leistungsstand fest und analysieren ihn sorgfältig, damit wir sie tatsächlich dort abholen können, wo sie stehen.

Wir bemühen uns, ihre individuellen Stärken herauszufinden und Lernschwierigkeiten möglichst früh zu erkennen. Fehler nutzen wir als Chancen, indem wir sie analysieren.

Die Lernstände werden regelmäßig durch Lernzielkontrollen und begleitende Beobachtung im Unterricht festgehalten. Aufgrund unserer Beobachtungen und mit Unterstützung der unserer Schule zugewiesenen Förderschullehrkräfte im Rahmen der inkusiven Beschulung, können mit geeigneten Testverfahren Lernschwierigkeiten bei ausgewählten Kindern diagnostiziert und entsprechend gefördert werden. Lernschwierigkeiten und Lernlücken, aber auch besondere Begabungen können auf diese Weise zeitnah beobachtet und geeignet gefördert und gefordert werden. Darüber hinaus gibt es die externe Evaluation durch die landesweiten Lernstandserhebungen in der Jahrgangsstufe 3, die in Deutsch und Mathematik durchgeführt werden. Wenn bei der Erhebung der Lernentwicklung Unterstützungsbedarf in einem oder mehreren Bereichen festgestellt wird, ist ein Förderplan anzulegen.

Individuelle Förderung

Die individuelle Förderung und Forderung findet vor allem im Rahmen der inneren Differenzierung im Unterricht statt. Mit dem Wechsel der Sozialformen im Unterricht (Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit) geben wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich auch gegenseitig zu unterstützen, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu fördern. Dabei achten wir darauf, die Selbstständigkeit, Eigensteuerung, Selbstkontrolle und die Reflektion über den eigenen Lernprozess zu fördern.

Zusätzlicher Förderunterricht

Selbstverständlich ist uns allen klar, dass für einige Kinder diese Organisationsform der Förderung nicht ausreichend ist, sodass auch Maßnahmen der äußeren Differenzierung eingesetzt werden. Für diese Kinder besteht einmal pro Woche die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung im Umfang einer Unterrichtsstunde in den Fächern Deutsch und Mathematik in einer Kleingruppe. Neben den lehrbucheigenen und selbst erstellten Fördermöglichkeiten können auch computergestützte Lern- und Übungsformen eingesetzt werden.

Leseförderung

Die Leseförderung findet an unserer Schule in allen Schuljahren auf vielfältige Weise statt, damit die Kinder Freude am Lesen entwickeln. Dokumentiert ist dies alles im 2023 überarbeiteten Lesekonzept.

Lesekonzept
 
Das Beherrschen der Schlüsselkompetenz Lesen ist sowohl in der Schule als auch im Alltag unabdingbar, der sichere Umgang mit Texten Basisqualifikation für erfolgreiches Lernen in allen Fächern.
Lesen als aktive Informationsverarbeitung wird durch die Lesenden gesteuert; Informationen werden gedanklich erarbeitet bzw. verstanden.
Das bedeutet fähig zu sein, „...geschriebene Texte zu verstehen, zu nutzen und über sie zu reflektieren, um eigene Ziele zu erreichen, das eigene Wissen weiterzuentwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“
Dem Deutschunterricht kommt bei der Entwicklung der Lesefähigkeit der Schülerinnen und Schüler eine besondere Verantwortung zu, die mit zunehmendem Alter der Lernenden dann Sache aller Unterrichtsfächer wird.
 
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit folgender Maßnahmen:
 • Wecken, Steigern und Erhalten des Leseinteresses und der Lesemotivation (emotionale Ebene)
•     Erlernen und ständige Verbesserung der Lesetechnik (korrekte Dekodierung, flüssiges, sinnbetontes Lesen)
•   Erwerb und Festigen von Lesestrategien, Steigerung der kognitiven Textverarbeitungskompetenz (Lese- und Lernstrategien)
 • Messen des möglichen Lernzuwachses
 
Die Förderung der Lesekompetenz an der Atzelschule stützt sich dabei auf drei Säulen:
 1. Lesen im Unterricht
 2. Lesekultur an der Schule
 3. Lesekooperation
 
Die drei Säulen der Leseförderung
 
1.  Lesen im Unterricht
Die systematische Entwicklung von Lesekompetenz erfordert die Beteiligung aller Fächer. Neben der jahrgangsübergreifenden Förderung der Lesemotivation liegt der Schwerpunkt in Klasse 1/2 im Erwerb der Lesetechniken, in Klasse 3 und 4 im kontinuierlichen Aufbau der Lesestrategien.
2.   Lesekultur
Schule schafft in vielfältiger Weise über den Unterricht hinaus Raum, in dem Lesen thematisiert wird und der zum Lesen motiviert. In vielen Klassenräumen findet sich eine Leseecke und es existiert eine außerordentlich gut bestückte und rege genutzte Schulbücherei.
3.  Lesekooperationen
Für die Entwicklung der Lesekompetenz ist die Unterstützung durch das Elternhaus von größter Wichtigkeit. Auch die Kooperation mit der Stadtbücherei hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
 
Maßnahmen zur Leseförderung in der Atzelschule
 
Lesen im Unterricht
Klassenstufe 1/2
-     Regelmäßiges Vorlesen -     
-     Leseraupe/Lesepass (mit Eltern)     
-     Lesespiele
-     Erstellung von Plakaten (fächerübergreifend)     
-     Leporello     
-     Gedichtwerkstatt     
-     Rollenspiele     
-     Erlesen von fächerübegreifenden Arbeitsaufträgen     
-     Antolin   
-     Ganzschriften

Klassenstufe 3/4
-      Antolin
-      Erstellung von Plakaten
-      Versuchsbeschreibungen
-      Ganzschriften
-      Lesetagebuch
-      Gedichtwerkstatt
-      Lesespiele
-      Rollenspiele
-      Buchpräsentationen

Lesekultur
-     
Schulbücherei
-       Leseecke im Klassenraum
-       Autorenlesungen

Lesekooperationen
-        Kooperation mit den Kindergärten (Brieffreundschaften mit anderen Schulen)                -        Spenden für Schul- und Klassenbücherei
-        Stadtbücherei (allgemeine Besuche und Ausleihe)       
-        Autorenlesungen     
-        Würdigung „Tag des Buches“   

Sprachförderung für Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache
 
Vorlaufkurs

Die Sprachförderung dieser Kinder beginnt bereits mit dem Besuch des Vorlaufkurses im Kindergarten.

Was ist ein Vorlaufkurs?
 
Ein Vorlaufkurs ist ein schulischer Sprachkurs zur Vorbereitung auf den Schulanfang, der gezielt Kinder fördert, die noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Wird beim Schulaufnahmeverfahren festgestellt, dass Kinder noch nicht genügend Deutsch verstehen und sprechen können, sodass sie voraussichtlich zum Zeitpunkt der Einschulung dem Unterrichtsgeschehen sprachlich nicht folgen können, müssen sie den Vorlaufkurs besuchen.
Die Schulleitung wird die Eltern in einem Gespräch darüber informieren.

Welches Ziel hat der Vorlaufkurs?

 
Ziel des Vorlaufkurses ist es, Kinder beim frühzeitigen Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen, damit sie von Anfang an im ersten Schuljahr gemeinsam mit anderen Kindern erfolgreich lernen können.
mehr Informationen unter dem Reiter Vorlaufkurs
 
Förderung Deutsch als Zweitsprache ab Klasse 1

Ab Klasse 1 erhalten diese Kinder eine zusätzliche Förderung im Umfang einer Unterrichtsstunde pro Woche in einer Kleingruppe, um Hörverstehen, Aussprache und regelkonforme Wort- und Satzbildung weiter zu fördern und zu entwickeln. Gleiches gilt auch für den Schriftspracherwerb. Natürlich spielt auch hier die innere Differenzierung im Klassenverband eine große Rolle.

Förderung durch individuelle Förderpläne
 
Wird bei der Beobachtung der individuellen Lernentwicklung festgestellt, dass ein Kind eine besondere Förderung benötigt, wird für das Kind ein Förderplan erstellt. Hierin werden neben den Stärken des Kindes der Förderschwerpunkt und die sich daraus resultierenden strukturellen und zeitlichen Interventionsmöglichkeiten entwickelt. Diese Ergebnisse werden intensiv mit den Eltern und dem Kind besprochen.
 
Im festgelegten Zeitraum werden Eltern und Lehrkräfte die abgesprochenen Unterstützungsmaßnahmen wie z.B. tägliche Begleitung des Lernauftrags durch die Eltern, besondere Lern- und Übungssituationen in der Schule, etc. durchführen und zum Ende des zeitlichen Rahmens wieder überprüfen und besprechen. Sollten diese Maßnahmen doch nicht greifen, muss über weitere Schritte beraten werden.
 
Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs und Beantragung einer vorbeugenden Maßnahme
 
Als Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs kommen vor allem die Ausweitung der Arbeitszeit und die Nutzung von Hilfsmitteln in Frage. Hierzu bedarf es eines Beschlusses der Klassenkonferenz. Dabei ist zu beachten, dass Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs auf die Erleichterung des Lernerwerbs und auf das Ermöglichen der Leistungserbringung, nicht aber auf die Leistungsbewertung und auf die Reduzierung von Leistungsanforderungen ausgerichtet sind.
 
So kann z.B. bei Lernkontrollen einer Schülerin oder einem Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Mathematikunterricht die Möglichkeit gegeben werden, Zehnermaterial zu nutzen, auch wenn andere Schülerinnen und Schüler bereits Rechenoperationen ohne Rückgriff auf solches Material ausführen. Bei besonderen Leseschwierigkeiten können z.B. Aufgabenstellungen auch im Sach- oder Mathematikunterricht vorgelesen werden. Eine Lehrkraft des Beratungs- und Förderzentrums sollte hinzugezogen werden und ein Antrag auf eine vorbeugende Maßnahme gestellt werden. Der Förderplan wird jetzt gemeinsam mit der BFZ-Lehrkraft fortgeschrieben. Die BFZ-Lehrkraft kann durch eine Testung (mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten) eine vorliegende LRS-Problematik oder eine Rechenschwäche feststellen.
 
Abweichen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung

In Fällen, in denen über die Förderung und die Gewährung von Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs noch weitere Schritte erforderlich erscheinen, kann von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen werden. Hierzu bedarf es ebenfalls eines Beschlusses der Klassenkonferenz. Auch Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbewertung sind auf die individuelle Lernsituation abzustimmen. Bei besonderen Schwierigkeiten in der Rechtschreibung und in Mathematik kann die Note in diesen Bereichen vorübergehend ausgesetzt werden. 

Inklusive Beschulung

Seit dem Schuljahr 1993/94 gibt es an der Atzelschule Inklusionsklassen (gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung).
Inklusionsklassen sind Klassen, in denen ein oder mehrere Schüler mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, einer Wahrnehmungsbeeinträchtigung oder einer Lernschwäche (zusammengefasst unter dem Begriff „inklusive Beschulung“) gemeinsam mit anderen Kindern unterrichtet werden.
Der gemeinsame Unterricht soll Kindern mit besonderem Förderbedarf ermöglichen, die Grundschule oder eine weiterführende Schule wohnortnah zu besuchen.

Förderung grundlegender Kompetenzen in Arbeitsgemeinschaften
 
Die Kinder unserer Schule haben alle unterschiedliche Lebenserfahrungen gesammelt und damit individuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten entwickelt. Damit hat jedes Kind eigene Stärken entwickelt. Da wir die Kinder in ihrer ganzheitlichen Entwicklung unterstützen, bieten wir wechselnde Arbeitsgemeinschaften aus unterschiedlichen Bereichen an. Sowohl der musisch-ästhetische Bereich als auch der sportliche oder soziale und präventive Bereich werden berücksichtigt. Größtenteils werden die Arbeitsgemeinschaften von Lehrkräften angeboten. Im Bereich des Ganztags kommen aber auch Angebote von pädagogischem Betreuungspersonal oder von geeigneten außerschulischen Personen hinzu. Teilweise haben die Kinder hier die Möglichkeit ganz neue Erfahrungen zu sammeln.
 
Qualifizierte Hausaufgabenbetreuung
 
Es gibt eine tägliche Hausaufgabenbetreuung durch Lehrkräfte, UBUS und Betreuungspersonal in der Zeit von 13.15 Uhr bis 14.45 Uhr. 
 
Während der Hausaufgabenbetreuung können die Kinder, je nach Bedarf, ihre Aufgaben eigenständig erledigen, können andere Kinder aus ihrer Klasse oder auch ältere Kinder um Rat und Beistand bitten und natürlich auch mit der Lehrkraft oder der Betreuungskraft etwaige Fragen klären. Die Lehrkraft hat die Möglichkeit, erklärende oder vertiefende Fragen zu stellen.